Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

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Verkehrsrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

Dann empfehlen wir Ihnen, unser Büro zu kontaktieren. Ob Sie Ihre unfallbedingten Schäden ersetzt haben oder sich gegen einen Tatvorwurf verteidigen möchten. Wir wissen was zu tun ist und sorgen für eine effektive und unbürokratische Erledigung der Angelegenheit. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung im Verkehrsunfallbereich ist Ihnen eine fachkundige Betreuung gewiss.

Welche Ansprüche stehen Ihnen zu?

Die Rechtsprechung in Verkehrsunfallangelegenheiten befindet sich in einem ständigen Wandel. Von daher ist fachkundiger Rat unmittelbar nach einem Unfallereignis von außerordentlicher Wichtigkeit. Genau deshalb sollten Sie uns die Korrespondenz mit der unfallgegnerischen und Ihrer eigenen Haftpflicht-/Kaskoversicherung überlassen. Wir sind stets über die neuesten Entwicklungen der Rechtsprechung im Bilde und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche zeitnah und vollumfänglich durchgesetzt werden.

Bei Fragen rund um das Thema Verkehrsunfallrecht stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Das Rechtsanwaltshonorar und die Sachverständigenkosten hat der Unfallverursacher bzw. die unfallgegnerische Versicherung im Rahmen der jeweiligen Eintrittspflicht zu erstatten. Bei Bedarf ermitteln wir sämtliche unfallrelevanten Daten und übernehmen selbstverständlich auch die vollständige Korrespondenz mit Versicherungen, KFZ-Sachverständigen, Behörden, Ärzten etc.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie gerne bei weiteren Angelegenheiten aus dem Bereich des Verkehrsrechts wie z.B. Bußgeldbescheiden, Verkehrsstrafsachen sowie bei der Entziehung von Fahrerlaubnissen.

Sie können gerne einen persönlichen unverbindlichen Beratungstermin mit unserem Büro vereinbaren oder aber auch gerne per Fax oder E-Mail mit uns in Kontakt treten.

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