Rechtsgebiet: Erbrecht

SCHWERPUNKT

Erbrecht

Sie brauchen kurzfristig erbrechtlichen Rat? Dann sprechen Sie uns gern an.

Eine Terminvereinbarung ist kurzfristig möglich, denn im Erbrecht kommt es vielfach darauf an, knappe Fristen einzuhalten. Sind Sie beispielsweise Erbe/Erbin geworden und unsicher, ob der Nachlass werthaltig ist oder ob der Verstorbene Schulden hatte, dann ist es wichtig, innerhalb der 6-wöchigen Ausschlagungsfrist zu entscheiden, ob Sie die Erbschaft ausschlagen möchten oder nicht.

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Erbrecht!

Wir beraten und vertreten Erbinnen und Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmerinnen und Vermächtnisnehmer ebenso wie Mitglieder von Erbengemeinschaften bei der Auseinandersetzung einer Erbschaft.

Wir haben Erfahrung mit der Auslegung und Anfechtung von Testamenten, vertreten Sie, wenn Sie die Testierunfähigkeit des Erblassers in Frage stellen wollen und auch, wenn Sie Ihre Auskunftsansprüche geltend machen wollen.

Schwerpunktmäßig arbeiten wir auch für Patchworkfamilien und -paare.

Testamente richtig gestalten und/oder zu Lebzeiten schenken:

Wir beraten Sie, wenn Sie wissen möchten, ob Sie die gesetzliche Erbfolge (die eintritt, wenn keine Verfügung von Todes wegen vorliegt) Ihrem Willen entspricht oder ob es für Sie sinnvoll ist, ein Testament, ggf. ein gemeinschaftliches Testament zu machen oder einen Erbvertrag zu schließen. Wenn Sie möchten, entwerfen wir für Sie ein Ihrem Willen entsprechendes Testament.

Sprechen Sie uns an!

Im Rahmen eines ersten Gesprächs loten wir Ihre Chancen in Ihrer Angelegenheit aus und prüfen dann, welche Maßnahmen für Sie erfolgversprechend und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Sie können gerne einen persönlichen Beratungstermin mit unserem Büro vereinbaren oder aber auch gerne per Fax oder E-Mail mit uns in Kontakt treten.

Fragen Sie auch nach unseren Gebühren. Wir klären Sie gern auf. Im Erbrecht ist die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ¬abhängig davon, ob wir Sie außergerichtlich oder im Prozess vertreten oder für Sie beratend tätig werden. Maßgelich ist für uns das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Viele Rechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten für eine erste Beratung. Klären Sie, ob und inwieweit das Gebiet Erbrecht mit abgedeckt ist und ob Sie einen Selbstbehalt vereinbart haben. Wenn Sie das möchten, übernehmen wir auch die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Sie benötigen kompetente Rechtsberatung?

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