Rechtsgebiet: Familienrecht

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Familienrecht

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Gravierend im Leben eines Menschen ist nicht nur die (Ehe-)Partnerschaft, sondern insbesondere dann auch die Trennung

Im Familienrecht geht es um die Rechtsverhältnisse, die insoweit in einer Familie oder Partnerschaft entstehen, sowie alle hieraus resultierenden Fragen und Problemlösungen. Es liegt auf der Hand, dass hiermit zusammenhängende (entstehende) Konflikte zu entscheidenden Veränderungen für sämtliche Beteiligten führen.

Da es sich um komplexe Fragen- und Weichenstellungen handelt, ist es für die Ratsuchenden wichtig, in diese Situation auf diesem Gebiet von spezialisierten fachkundigen Personen Rechtsberatung zu erhalten. Insbesondere geht schon zu Beginn der Trennungsphase in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft darum, die teils emotionalen Folgen einer Trennung und Scheidung möglichst einer einvernehmlichen Regelung zuzuführen, um weiteren Streit und ggf. auch Notsituationen zu vermeiden.

Demgemäß wird es bei verheirateten Paaren natürlich neben der Durchführung des Versorgungsausgleiches auch um Fragen zum Kindesunterhalt, eventuell auch zum Trennungs- und Ehegattenunterhalt gehen.

Nach dem Gesetz besteht im Falle der Scheidung einer Ehe für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder das schon während der Ehezeit geltende gemeinsame Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht fort.

Soweit dennoch Probleme beim Umgangs- und Besuchsrecht auftreten sollten, wird orientiert an dem Kindeswohl der geeignetste Weg zu einer Lösung, insbesondere im Interesse der Kinder herbeizuführen sein.

Schließlich ist darauf hinzuwirken, bestehende Koonflikte zwischen den Beteiligten dann durch eine (Scheidungsfolge-)Vereinbarung zu entschärfen und gänzlich zu vermeiden, wobei es vorrangig gilt, eine interessengem. Regelung zu fixieren.

So wird es u.a. auch darauf ankommen, güter- bzw. vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zur Vermeidung von Weiterungen beizulegen bzw. Wege im Falle einer notwendigen Wohnungszuweisung/Haushaltsteilung zu finden. Demgemäß steht unsere Kanzlei mit allen Fragen des Familienrechtes vertrauensvoll als Fachanwältin/ Fachanwalt für Familienrecht mit professioneller Hilfe zur Seite.

Erben- und Vererben

Das Familienrecht ist auch eng an das Erbrecht angelehnt, so dass wir uns auch diesem rechtlichen Bereich selbstverständlich annehmen.

So kann es nicht immer von Vorteil, z.B. ein Erbe anzunehmen. Insoweit verbleibt nur wenig Zeit, um den Nachlass zu sichten und zu prüfen, letztlich festzustellen, dass geerbt wird. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob der Erblasser etwa ein Testament verfasst, d.h. einen testamentarischen Willen verfügt hat.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Abfassung eines Testaments oder Erbvertrages keine Frage des Alters oder des Vermögens ist. Auch insoweit bedarf es nicht nur im Erbfall einer anwaltlichen Beratung. Darüber hinaus gehört auch eine General- und Pflegevollmacht/Patientenverfügung zur Altersvorsorge und sollte im eigenen Interesse auch des Vermögenserhaltes rechtzeitig veranlasst werden.

In all den mit dem Erbrecht zusammenhängenden Fragen erfolgt in unserer Kanzlei eine versierte anwaltliche Vertretung und Beratung.

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